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JuLeiCa-Kurse

Qualifikation, Legitimation, Anerkennung:

 

Die Jugendleiter:In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber:innen.

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

 

Qualifikation:

Die Juleica bürgt für Qualität:

 

Jede:r Juleica-Inhaber:in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in einigen Bundesländern bis zu 50 Stunden, in Niedersachsen 50 Stunden).

 

Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):

 

Aufgaben und Funktionen der Jugendleiter:innen und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit, psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.
Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

 

Für die Jugendarbeit gibt es mit der Juleica eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche – eine vergleichbares Qualifikationsinstrument für Ehrenamtliche gibt es in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements.

Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss von dem Träger (Jugendverband, Jugendring oder Jugendinitiative) geprüft und befürwortet werden. Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass die Antragssteller:innen über die notwendige geistige Reife verfügt, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. Jugendleiter:innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

 

Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer:innen die Juleica besitzen.

Bei den meisten Jugendverbänden in Deutschland ist die Juleica (bzw. wenigestens die Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung) die Voraussetzung dafür, dass junge Menschen selber verantwortlich eine Jugendgruppe leiten oder eine Ferienfreizeit betreuen dürfen.

 

Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die Teilnahmen an einer Fortbildung (z.B. Sensibilisierungsseminar) nachgewiesen kann.

 

Legitimation:

 

Die Juleica legitimiert die Inhaber:innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

Diese Einrichtungen sind aufgefordert, die ehrenamtlichen Jugendleiter:innen in Notsituationen und bei Problemen zu unterstützen und fachlich zu beraten.

 

Gesellschaftliche Anerkennung & Vergünstigungen:

 

Jugendleiter:innen engagieren sich ehrenamtlich. Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Geld. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. Bundesweit gibt es zz. ca. 2.700 Vergünstigungen, die auf juleica.de eingetragen wurden.

 

Nächste Schulung: 12.-14.04.2024 & 19.-21.04.2024

Muster JuLeiCa
Muster JuLeiCa

Nächster Termin: 12.-14.04.2024 & 19.-21.04.2024

 

Anmeldungen sind über die Website des Osnabrücker Kirchenkreises möglich.

 

Bist Du ehrenamtlich im Kirchenkreis aktiv, werden die Kosten für die Schulung vom Kirchenkreis übernommen. Solltest Du in einer andere Institution ehrenamtlich oder hauptamtlich aktiv sein, dann kläre doch bitte mit den Menschen deiner Einrichtung, ob die Kosten in Höhe von 75€ übernommen werden können.